Restriktivere Kreditvergabe durch handwerkliche Fehler im 'MoMiG'?

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Pressemitteilung

Restriktivere Kreditvergabe durch handwerkliche Fehler im 'MoMiG'?

Studie zeigt: Neues Gesetz bewirkt abnehmende Bereitschaft zur
Bürgschaftsübernahme und zunehmende Risiken im Insolvenzfall

München/Berlin, 14. Juli 2009. Eigentlich sollte das im November 2008 in
Kraft getretene 'Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur
Bekämpfung von Missbräuchen' (MoMiG) das GmbH-Recht gründlich
modernisieren sowie Unternehmensgründungen erleichtern und beschleunigen.
Bei näherer Betrachtung bringt das Gesetzeswerk jedoch zahlreiche
Schwierigkeiten mit sich, was Bankkredite mittelständischer Unternehmen
und traditionell damit einhergehende Bürgschaften von Gesellschaftern
angeht.

Hintergrund: Der Gesetzgeber gibt vor, dass im Falle einer Insolvenz
Rechtshandlungen (z.B. Kreditraten) nun rückwirkend bis zu einem Jahr vor
Antrag anfechtbar sind, mit der der Insolvenzschuldner (z.B. die
Gesellschaft) einen Dritten (z.B. Bank) befriedigt hat, wenn ein
Gesellschafter des Schuldners eine Sicherheit bestellt hat oder bürgt.
Vereinfacht gesagt: Jede gezahlte Kreditrate an die Bank wird erst ein Jahr
später rechtskräftig und kann erst dann ordnungsgemäß das Risiko des
Bürgen mindern.

Eine von der Zeitschrift 'Unternehmeredition' in Kooperation mit der
Berliner Unternehmensberatung bdp Venturis Management Consultants
initiierte Studie hat im Rahmen einer Befragung von 2.000 Experten aus
Banken und Sparkassen (ca. 3/4 der Befragten) sowie Unternehmern (ca. 1/4)
nach den Konsequenzen gefragt - einige Ergebnisse:

- 67 % der Befragten befürchten eine Veränderung der
Verwertungsreihenfolge im Insolvenzverfahren - tendenziell werden Banken
nun vermehrt bereits vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens ihre
Sicherheiten verwerten und Bürgen in Anspruch nehmen.

- 97% der Unternehmer erwarten eine sinkende Bereitschaft bei
Gesellschaftern, Bürgschaften zu übernehmen.

- 84% aller Befragten sehen deswegen gar eine restriktivere Kreditvergabe
von Banken mangels Bereitschaft zu Bürgschaften voraus.

- 76 % erwarten eine steigende Bedeutung der bundes- und landeseigenen
Bürgschaftsprogramme,

Gesellschafter, die Kreditbürgschaften für ihre Firma übernehmen,
müssen im Insolvenzfall nach Inkrafttreten des MoMiG stärker als bisher
mit Ihrem Privatvermögen haften und werden tendenziell früher in Anspruch
genommen: 'Wurde früher das Eigenheim nur in höchster Not verwertet oder
blieb die betriebliche Altersvorsorge unangetastet, so muss jetzt
frühzeitig verwertet werden', meint Dr. Michael Bormann, Beirat der bdp
Venturis. Die Wahrscheinlichkeit von mit Firmeninsolvenzen einhergehenden
Privatinsolvenzen steigt und deren Eintritt ist zeitlich früher zu
erwarten. Die Folge: Die Bereitschaft zur Privatinitiative wird sinken.

Vor diesem Hintergrund fordern die Auftraggeber der Studie, dass

  - 'die neue gesetzliche Verwertungsreihenfolge' über eine Nachbesserung
    beim MoMiG wieder rückgängig gemacht wird und beispielsweise
    ordentliche Kreditrückzahlungsraten von der 1-Jahres-Frist ausgenommen
    werden sowie

  - Bürgschaften auf die tatsächliche wirtschaftliche Leistungsfähigkeit
    von Gesellschaftern begrenzt werden. Vor dem Hintergrund, dass Bürgen
    ihrer Existenz beraubt werden können und als Sozialfälle selbst auf
    staatliche Hilfe angewiesen sein würden, müssen gesetzliche Grenzen
    gezogen werden.

Zudem fordert Initiator Bormann: 'Kreditentscheidungen müssen
transparenter werden. So wie die Banken und die Gesetze vom Unternehmer die
größtmögliche Transparenz bis hin zur Abgabe eidesstattlicher
Versicherungen fordern, so sollten Kreditinstitute ebenso per Gesetz
verpflichtet werden, ihre Kreditentscheidungen unter bestimmten
Voraussetzungen offen zu legen.'

Zur Studie: Im Zeitraum April/Mai hatte das Berliner
Meinungsforschungsinstituts Marwi GmbH im Auftrag von bdp Venturis und der
Unternehmeredition eine Onlinebefragung unter rund 2.000 Experten von
Banken und Sparkassen (75%) sowie mittelständischen Unternehmern (25%) zum
MoMiG durchgeführt, wobei am Ende rund 200 Antworten aus dem gesamten
Bundesgebiet ausgewertet werden konnten. Die vollständigen Ergebnisse der
Studie und eine Zusammenfassung sind abrufbar unter
www.bdp-aktuell.de/53/momig-studie.htm. Ein kostenloses Exemplar der
Unternehmeredition, Ausgabe 3/2009 mit einem ausführlichen Bericht zur
Studie kann angefordert werden unter redaktion@unternehmeredition.de.

Kontakt für Rückfragen und weitere Informationen:

Dr. Michael Bormann, bdp Venturis Management Consultants, Tel: 030-44 33
610, Danziger Straße 64, 10435 Berlin

Markus Hofelich, Chefredakteur 'Unternehmeredition', Tel: 089-2000 339 25,
GoingPublic Media AG, Hofmannstr. 7a, 81379 München,
hofelich@goingpublic.de
14.07.2009  Finanznachrichten übermittelt durch die DGAP
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